In letzter Zeit werden immer wieder Medienberichte veröffentlich, in welchen der Anschein erweckt wird, dass eine Petition, welche fordert, die NSU-Akten öffentlich zugänglich zu machen, im Petitionsausschuss des hessischen Landtags abgelehnt worden wäre.  

Dazu drei Anmerkungen:

 

Zum einen wurde die Petition nicht abgelehnt. Viel mehr hat der Petitionsausschuss des hessischen Landtags die Landesregierung aufgefordert nach Möglichkeiten zu suchen um dem Informationsbedürfnis über die Akten nachzukommen. 

 

Des Weiteren sind die Akten zwar nicht jedermann zugänglich, Mitglieder von Untersuchungsausschüssen (z.B. der zum Mordfall an Walther Lübcke), die parlamentarische Kontrollkommission oder Gerichte können vollumfänglich und ungeschwärzt jederzeit auf die Akten zugreifen. Somit ist eine parlamentarische Kontrolle gegeben. Die Sperrfrist, von der immer geredet wird, ist lediglich der Zeitraum, wann die Akten in das Staatsarchiv gelangen und damit der Forschung zugänglich gemacht werden. Zur Sperrfrist sei außerdem noch anzumerken, dass es in Hessen konkrete Daten gibt, zu denen der Geheimhaltungsgrad automatisch erlischt, welche zwischen 30 und 90 Jahre liegen.

 

Und zuletzt muss eine Veröffentlichung von Akten grundsätzlich gründlich abgewogen werden. Im hier vorliegenden Fall könnten Informanten gefährdet sein, wenn sie auf einmal identifizierbar werden. Diese Gefahr kann auch eine Schwärzung von Klarnamen nicht beseitigen, weil allein die Erwähnung eines konspirativen Treffens im kleinen Kreis Hinweise zur Identität gibt. Außerdem würde eine Offenlegung tiefe Einblicke in das geheimdienstliche Arbeiten geben. Es kann nicht im Interesse der Gesellschaft sein, dass Rechtsterroristen zukünftig wissen, wie sie sich verhalten müssen, um entsprechenden Untersuchungen zu entgehen. 

 

Am Ende sei noch eine Anmerkung zu machen: Die drängendste Fragen ranken sich um den Mord in Kassel und Herrn Temme. Ob und wie dieser Mann involviert war, wird niemals geklärt werden. Er wurde durch den Untersuchungsausschuss und durch die Polizei stundenlang verhört und hat immer die gleiche Geschichte erzählt. Diese kann man glauben oder nicht. Nur klärt eine Veröffentlichung der NSU-Akten diese zentrale Frage nicht. Die Aussagen und die Beweislage bleiben die gleiche. Das ist bitter und unbefriedigend, aber nicht zu ändern.

 

 

Martin Kirsch für PolizeiGrün e.V.


(Image by Ro Ma from Pixaby)